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 Betreff des Beitrags: Unterhaltsaufwendungen für Personen im Ausland (ändern sich)
BeitragVerfasst: 16 Feb 2007 12:16 
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Registriert: 15 Dez 2004 11:33
Beiträge: 102
Wohnort: Hofheim
Hallo zusammen,
wen's bereits heute schon interessiert:
Ab 2008 (für 2007) gibt es einige Neuregelungen zu beachten.
Zusammengefasst in etwa:

Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland nach § 33 a EStG

Mit dem Schreiben vom 09.02.2006 (IV C 4 S 2285 – 5/06, BStBl I 2006, 217) hat das BMF zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland umfangreich Stellung genommen.
Die Regelungen des o.g. BMF-Schreibens sind ab dem VZ 2007 anzuwenden. Das bisher maßgebende BMF-Schreiben vom 15.09.1997 (BStBl I 1997, 826) ist bis zum Ablauf des VZ 2006 weiter anzuwenden.
Die Unterhaltsbescheinigung in der bisherigen Form fällt weg. Stattdessen ist vom Steuerpflichtigen für jede unterstützte Person eine vierseitige, zweisprachige Unterhaltserklärung, dessen Muster dem BMF-Schreiben als Anlage beigefügt ist, abzugeben. Sie ist Voraussetzung für den Abzug der Unterhaltsleistungen. Auf der ersten Seite der Unterhaltserklärung sind persönliche Angaben zur unterstützten Person zu machen. Diese Angaben müssen von der ausländischen Gemeinde-/Meldebehörde bestätigt werden.
Die Unterhaltserklärung können frühestens Anfang 2008 erstellt werden. Bis dahin liegen auch zweisprachige Vordrucke vor.
Eine weitere wesentliche formelle Änderung besteht darin, dass die Empfängerbestätigung bei Übergabe von Bargeld Künftig für jeden einzelnen Geldbetrag ausgestellt werden muss.
Sie muss jeweils Zug um Zug gegen Hingabe des Geldes vom Empfänger ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen sind nicht mehr anzuerkennen.
Die Bargeldübergabe durch Dritte wird nur noch in Ausnahmefällen steuerlich anerkannt (Krisengebiete).
Auf die o.g. Änderungen sollten Ihre Mitglieder unseres Erachtens frühzeitig hingewiesen werden.
Die Verpflichtung zur Ausstellung von Empfängerbestätigungen besteht jedoch nicht in den Fällen der Mitnahme von Bargeld anlässlich von bis zu vier Familienheimfahrten zu der im Ausland lebenden Ehefrau (Beweiserleichterung: Ansatz eines Nettomonatslohns je Heimfahrt). Die Beweiserleichterungen gelten jedoch nicht, wenn im Ausland nur Kinder oder Eltern leben.

Wer sich genauestens informieren will, kann dies unter:
Neuregelung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/l ... onFile.pdf

Das voraussichtliche Formular:
http://www.bundesfinanzministerium.de/l ... onFile.pdf

Viele Grüße
rave_66



Steht im Januar noch das Korn, so isses im Herbst vergesse worn.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 16 Feb 2007 12:34 
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Beiträge: 445
Hervorragend - wurde langsam Zeit, daß da was passiert - kann man ja dann zukünftig den Unterhalt in der Steuer geltend machen, oder ? 8)


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 Betreff des Beitrags: Unterhalt absetzen...
BeitragVerfasst: 16 Feb 2007 14:00 
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Registriert: 15 Dez 2004 11:33
Beiträge: 102
Wohnort: Hofheim
... konnte man bisher schon, da war es leichter.
Jetzt gibt man den Steuerbehörden eindeutige Anweisungen und Formulare an die Hand, damit vielleicht eher ein Grund zum Ablehnen des Gesuchs gefunden wird.
Damit beugt sich auch dies der allgemeinen Regel:
Steuerliche Änderungen verheissen selten Gutes!

VG rave_66



Steht im Januar noch das Korn, so isses im Herbst vergesse worn.


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