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Condor




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 Betreff des Beitrags: Unterhaltsklage von D aus in Brasilien durchsetzen
BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 17:38 
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Registriert: 20 Dez 2006 10:38
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Hier ein natürlich ganz hypothetischer Fall:
Ein deutscher Mann ist mit einer Brasilianerin verheiratet. Beide haben gemeinsame Kinder und leben in Deutschland. Nach der Ehescheidung in Deutschland (den typischen Eheverlauf deutsch-brasilianischer Ehen haben wir ja im Forum oft genug lesen können), zahlt der Mann Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
Bis hierher ist alles klar!

Der Mann wandert nun nach Brasilien aus, lebt und arbeitet dort.
Welche Möglichkeit hat die brasilianische Exfrau, den Unterhalt
a) von Deutschland aus in Brasilien einzuklagen und
b) von Brasilien aus in Brasilien einzuklagen?


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2007 18:59 
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Hi soulegal

Da wirst du nicht drum herum kommen den Unterhalt zu bezahlen.

a) von Deutschland aus in Brasilien einzuklagen.

Wenn du nicht zahlst verhängt das Jugendamt einen Haftbefehl und wartet bis du deinen deutchen Ausweiß verlegern willst. :lol:
Das deutsche Konsulat macht dieses dann nicht mehr und schick dich zurück nach Good old Germany.

b) von Brasilien aus in Brasilien einzuklagen

Die Gesetze hier sind noch schlimmer ,wenn du keinen Unterhalt bezahlst, wie in Deutschland.

Hartl


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 00:03 
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Beiträge: 136
Wohnort: Siegburg
Hi,

wen ich mich nicht täusche ist das ausbleiben der Unterhaltzahlung in Brasilien die einzige Tat die sofort, aber mehr als sofort direkt KNAST bedeutet.

Der Vetter meiner Frau hat bei einem Jobwechsel auch die Bank gewechselt und "vergessen" 1 Monat Unterhalt zu Zahlen. Als die Zweite Zahlung 2 Tage Überfällig war beschwerte sich seine Ex und prompt Stand der Polizeiwagen vor der Tür und er hatte 3 Tage "Urlaub"



"A vida é uma peça de Teatro, que não permite ensaios. Por isso, cante, chore, dance, ria e viva intensamente antes que a cortina se feche e a peça termine sem aplausos."
(Charlie Chaplin)

Gruß,
Kalle


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 01:05 
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Registriert: 28 Nov 2004 22:25
Beiträge: 1636
Wohnort: Lost in Translation
Auch möglich: Internationaler Vollzug. Gelingt nur wenn bilateral mitgespielt wird.
Das so was möglich ist, weiß ich, wie es aber im Detail aussieht, davon habe ich keine Ahnung. Sicher ist aber, dass es in Brasilein schwieriger ist als gegenüber Bewohner in Deutschland wegen der Einwohnermeldepflichtgesetze in D-Kand.



Abraços
Careca

"No risc, no fun!
MfG Microsoft"


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 10:43 
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Registriert: 20 Dez 2006 10:38
Beiträge: 5
Hallo Hartl,

ich denke, das Jugendamt kann etwas machen, wenn der Unterhalt für die Kinder ausbleibt. Für die Kinder zahlt man ja gerne! Wenn man die Frage nun auf den Ehegattenunterhalt für die Exfrau beschränkt, ist das Jugendamt außen vor.
Weiß jemand, ob der brasilianische Gesetzgeber in der Wertigkeit zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt unterscheidet?


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 11:05 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Wohnort: Anapolis GO
Zitat:
Ein deutscher Mann ist mit einer Brasilianerin verheiratet. Beide haben gemeinsame Kinder und leben in Deutschland. Nach der Ehescheidung in Deutschland (den typischen Eheverlauf deutsch-brasilianischer Ehen haben wir ja im Forum oft genug lesen können), zahlt der Mann Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
Bis hierher ist alles klar!
Der Mann wandert nun nach Brasilien aus, lebt und arbeitet dort.
Ist wirklich ein hypothetischer Fall, denn der geschiedene deutsche Mann bekommt ja gar keine Permanencia (ausser über Investor)....
Falls er nun also als Investor nach Brasilien geht und nicht mehr zahlt, dann muss zunächst geklärt werden welches Gericht denn zuständig ist und welches Recht gilt. Aber da sich die "Vermögenssituation" wohl grundlegend ändert ist eine Neubeurteilung das Falles notwendig. Zahlt er einfach nicht mehr, so macht er sich strafbar. In Deutchland wäre dann der übliche Weg die Pfändung - in Brasilien der Knast.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Ceterum censeo
BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 15:03 
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Registriert: 22 Aug 2006 14:59
Beiträge: 1204
Wohnort: Ceará
Im übrigen bin ich der Meinung, dass Unterhaltszahlungen nicht zu umgehen sind.

Möglichkeiten sie einzutreiben gibts viele, die geläufigsten wurden schon erwähnt.

Die einzige erwägenswehrte Überlegung ziehlt auf die höhe der Unterhaltskosten. Dazu müssten ("hypothetische") Details bekannt sein.



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2007 21:52 
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Beiträge: 73
Severino hat geschrieben:
Falls er nun also als Investor nach Brasilien geht und nicht mehr zahlt, dann muss zunächst geklärt werden welches Gericht denn zuständig ist ...


Überhaupt nicht! Wenn er wirklich ist und sich nach BRA absetzt, dann wäre es das einfachste für die Frau, ihren Ex. bei jedem x-beliebigen Jugendericht auf Unterhalt zu verklagen. Das Urteil kann dann Brasilienweit vollstreckt werden. :lol:
Wenn Sie weiss wo er wohnt, einfach das Urteil bei der Polizei vorgelegt und schon rückt eine Streife aus und der Typ sitz erstmal ein. :twisted:


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BeitragVerfasst: 18 Jan 2007 22:08 
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Beiträge: 5
Hallo liebe Brasilienfreunde,

scheint so zu sein, dass ich (hypothetisch) keine Chance habe davon zu kommen. Da kann man nur hoffen, dass sie sich schnellstes ein neues, möglichst mit Platin Kreditkarte ausgestattetes Opfer sucht.

So long


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