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Condor




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 Betreff des Beitrags: Verkehsregel in Brasilien
BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 14:33 
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oi galera,

habe gerstern hier im Süden Brasilien einen heftigen Autounfall gesehen. Zum Glück wurde niemand verletzt. Die beiden Autos hatten sich jedoch heftig kennengerlent. Nun die Frage zu über die Verkehrsregel in dieser Situation:

Es war eine T - Kreuzung. Das weiße Auto wollte weiter über die Kreuzung geradeaus fahren. Das schwarze Auto kam die Straße, die dann an der Kreuzung endet und wollte nach links abbiegen. Stellt euch das genau wie bei dem Buchstaben vor: Weiß kam von (oben) links und wollte weiter nach (oben) rechts und Schwarz kam von unten und wollte dann nach (oben) links. Auf der Kreuzung hats dann gekracht!
Schilder gab es natürlich keine:
Gilt in diesem fall rechts vor links, so wie in Deutschland (also weiß ist Schuld) oder
wer an die Kreuzung kommt und abbiegen will muss schauen und Vorfahrt gewähren? ( also schwarz wäre Schuld)

Würde mich mal sehr interessieren, da ich schon ab und zu in dieser Situation war. Welche Regel gilt wenn es keine Schilder gibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Stefan


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 14:38 
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Wer sich auf der durchgehenden Strasse befindet, hat Vorfahrt. Rechts vor links gibt es in Brasilien nicht, das ist zu kompliziert.



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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 14:43 
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Welches Recht genau gilt weiss ich zwar nicht. Aber bisher habe ich rechts vor links in der Praxis noch nie gesehen. Normalerweise hätte in der Situation wohl das weisse Auto zuerst fahren dürfen und das schwarze warten. Normal gilt in Brasilien: Wer zuerst kommt, der fährt auch zuerst....
Kommen an einer Kreuzung zwei Fahrzeuge gleichzeitig an, so fährt der Klügere wohl zuletzt....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 14:50 
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klingt gut!
werde versuchen immer der klügere -> erste zu sein!
Ist nämlich wichtig in Brasilien, sonst kommt man nämlich keinen meter voran...

grüße


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 15:01 
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stefan_s hat geschrieben:
klingt gut!
werde versuchen immer der klügere -> erste zu sein!


Das ist ein Widerspruch... :)

Und es gibt die rechts vor links Regelung in BR auf dem Papier. Behaupte ich jetzt einfach mal. 8)


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 17:17 
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In Brasilien gibt es kein rechts vor links, auch nicht auf dem Papier. Falls nichts geregelt ist (durch Schilder oder die schönen bunten Malereien auf dem Asfalt) gilt bei einem "T" : wer sich auf der durchgezogenen Strasse befindet hat Vorfahrt. Bei "normalen Kreuzungen" (ohne Verkehrsschilder etc.) gilt, dass derjenige Vorfahrt hat, der sich auf der Strasse befindet, die durch Ihre Optik und Grösse/Breite, den Anschein erweckt bevorzugt zu sein (Also z.B. im Gegensatz zu der anderen irgenwelche weiterführenden Malereien auf der Fahrbahn aufweist, oder 3 Meter breiter ist, oder Asphalt hat und die andere nur Asche, durchgehende Beleuchtung aufweist und die andere nicht oder irgenwie sowas)

Sehr interessante Regelung....Gut aber, dass es kein rechts vor links gibt, das gäbe Mord- und Totschlag noch bevor die Polizei am Unfallort eintrifft.
(Rechts ist da, wo der Daumen links ist.)

Pode dobrar lá no cajueiro pouco depois a ultima casa á direcao do sol nascente!

Siehe auch hier: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Leis/L9503.htm



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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 17:33 
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Da erinnere ich mich gut daran, als ich von der Staatsstrasse mal links in eine Fazenda rein wollte. Wie gewohnt an den Mittelstreifen und anhalten, blinken und warten bis kein Gegenverkehr..... Natürlich komplett falsch.
Richtig hält man rechts an und fährt dann quer über die Strasse, sobald es auf beiden Seiten frei ist... Kann man sich aber schnell dran gewöhnen, denn sogar Verzweigungen von Staatsstrassen sind so gemacht...
Und rechts vor links in Brasilien einzuführen, das würde viele viele Tote bedeuten....
Dem Einzigen, dem ich immer Vortritt gebe ist der Bus....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 17:44 
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Frankk hat geschrieben:
In Brasilien gibt es kein rechts vor links, auch nicht auf dem Papier. Falls nichts geregelt ist (durch Schilder oder die schönen bunten Malereien auf dem Asfalt) gilt bei einem "T" : wer sich auf der durchgezogenen Strasse befindet hat Vorfahrt. Bei "normalen Kreuzungen" (ohne Verkehrsschilder etc.) gilt, dass derjenige Vorfahrt hat, der sich auf der Strasse befindet, die durch Ihre Optik und Grösse/Breite, den Anschein erweckt bevorzugt zu sein (Also z.B. im Gegensatz zu der anderen irgenwelche weiterführenden Malereien auf der Fahrbahn aufweist, oder 3 Meter breiter ist, oder Asphalt hat und die andere nur Asche, durchgehende Beleuchtung aufweist und die andere nicht oder irgenwie sowas)

Sehr interessante Regelung....Gut aber, dass es kein rechts vor links gibt, das gäbe Mord- und Totschlag noch bevor die Polizei am Unfallort eintrifft.
(Rechts ist da, wo der Daumen links ist.)

Pode dobrar lá no cajueiro pouco depois a ultima casa á direcao do sol nascente!

Siehe auch hier: http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Leis/L9503.htm




Und was bedeutet dies:
Zitat:
Art. 215. Deixar de dar preferência de passagem:

I - em interseção não sinalizada:

a) a veículo que estiver circulando por rodovia ou rotatória;

b) a veículo que vier da direita;

II - nas interseções com sinalização de regulamentação de Dê a Preferência:

Infração - grave;

Penalidade - multa.


Und in meinem Fahrschulbuch:

Zitat:
Se nao houver sinalizacao, a preferencia e de quem se aproxima pela direita.


Was Du bezüglich der Fahrbahnmarkierungen schreibst, gilt ja im Groben und Ganzen auch in D.

R vor L gilt ja gerade immer dann, wenn nichts anderes ersichtlich ist.

Und wenn ein Schild da war und geklaut worden ist:

Zitat:
Avançar a via preferencial se enquadra para os cruzamentos não sinalizados, sendo a preferência de quem se aproxima pela direita do condutor. Mas quando a Placa foi arrancada?
Resp: A regra se aplica justamente para os cruzamentos onde não há sinalização, inclusive quando o motivo da falta dessa tenha sido depredação.


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 21:42 
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Oi Gente
Ist aber eine sehr akademische Diskussion, die in der Praxis nichts bringt
Recht behält zum Schluss, wer die bessere Versicherung hat, die niedrigste Selbstbeteiligung und hoffentlich kein Ausländer ist.

Mein Frau und ich hatten in 10 Jahren etwa 8 Begegnungen der unfreundlichen Art. Da ich einen Firmenwagen fuhr, habe ich auf Wunsch meiner Sekretärin immer der Polizei rufen müssen. Früher ist die dann noch gekommen und hat ein Protokoll aufgenommen in dem jeder seine Situation schildern und seine Meinung sagen durfte. Die waren dann immer höchst gegensätzlich, was aber die Polizei nicht kümmerte. Unfallfotos und Skizzen wurden nicht angefertigt.
Es wurde auch keine Schuld festgelegt und keine Strafen verteilt. Ich sollte auch immer behaupten, dass ich keine Versicherung hätte. Meine Sekretärin hat dann die Forderung der Gegenseite abgewimmelt und den Leuten empfohlen, doch zu klagen. Meinen Schaden hat die eigene Versicherung bezahlt, meinen Eigenbehalt die Firma und im Folgejahr gab es keinen 10 % Rabatt auf die Prämie, aber da hatte meine Sekretärin sowieso schon wieder eine billigere Versicherung gefunden.

Meine Frau wurde von einem Kleinlaster gerammt. Aus Routine hat sie die Polizei geholt, der Fahren hab seine Schuld zu, der Firmeninhaber kam dazu und sah die Schuld seines Fahrers auch ein und gab meiner Frau seine Telefon-Nr. mit der Aufforderung, ihn anzurufen, damit man seine Versicherung informieren könnte.
Meine Sekretärin fand das schon sehr lustig, rief aber trotzdem dort an. Der Inhaber des Lastwagens teilte ihr dann mit, dass das alles sehr traurig wäre, er hätte seinen nichtsnutzigen Fahrer, der ja Schuld hatte, bereits entlassen und damit seinen Teil getan. Den Schaden der Versicherung melden wollte er allerdings nicht mehr, der Schuldige sei ja nun nicht mehr bei ihm beschäftigt.
Unser Anwalt riet von einer (Zivil-) Klage ab, da man mit den Gerichtskosten in Vorlage treten muss, man zwar nach Monaten oder Jahren einen vollstreckbaren Titel bekommt, von dem Fahrer aber wegen Mittellosigkeit Entschädigungsraten im Bereich von 1/10 eines Mindestlohnes bekommt, wenn er denn Einkommen hat.
Also haben wir mal wieder unsere Versicherung bemüht.

Bei meinem letzten Unfall im Januar teilte dann die Polizei mit, das man nicht mehr zur Unfallstelle kommt, sonder wir ins zentrale Verkehrspolizeirevier bei der Detran. Dort schoben wir dann jeder die Schuld auf den anderen und bekamen einen Stempel und jeder eine Kopie.

Insofern verführt einen die gute Kenntnis von Verkehrregeln in Brasilien nur dazu, dass man sich im Recht fühlt und meint, einfach bei Grün über die Ampel zu fahren. Recht bekommen oder noch besser seinen Schaden ersetz, ist was ganz anderes. Also im Ernstfall besser zurückstecken und kritische Situationen vermeiden.

Das alles gilt für normale Unfälle mit Sachschäden bis zu Reasi 10.000,-. Wenn es um große Summen geht kann das anders aussehen. Und ernst wird die Sache bei Personenschäden, ist da ein Ausländer verwickelt, bei dem Geld zu holen ist, kann das böse für ihn ausgehen. Man ist erst mal den Pass los und da Gringos ja „reich“ sind findet sich immer ein Anwalt, der mal klagt.

Gruß

Manfred


Zuletzt geändert von Trem Mineiro am 02 Mär 2007 01:25, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 01 Mär 2007 23:03 
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Registriert: 16 Jan 2006 13:30
Beiträge: 492
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Trem Mineiro hat geschrieben:
Oi Gente
Ist aber eine sehr akademische Diskussion, die in der Praxis nichts bringt


Ja, das hatten wir ja schon festgestellt, das es eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis gibt. Deswegen sprachen wir ja von der Regelung auf dem Papier. Danke für den Exkurs zur Unfallabwicklung.



Zitat:
Insofern verführt einen die gute Kenntnis von Verkehrregeln in Brasilien nur dazu, dass man sich im Recht fühlt und meint, einfach bei Grün über die Ampel zu fahren.


Denkbar, bin bisher unfallfrei unterwegs. Fährst Du nicht bei Grün über die Ampel? Wäre eine Erklärung für die 8 Unfälle... 8)


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