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 Betreff des Beitrags: Visto durch Kind-Registrierung
BeitragVerfasst: 27 Jun 2007 03:12 
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noch was, wir haben hier eine kleine Diskussion und sind nicht sicher,
wer Recht hat:

Ein Freund war vor 7 Monaten im Urlaub hier und hatte eine heftige Romanze. Nun ist das Maedel im 7 Monat und er wird Vater.

Da er eigentlich eh nach Brasil auswandern wollte - mit Firmengruendung und so - ist er jetzt am Ueberlegen, dass er die nicht braucht, wenn er das Kind registriert und dafuer aufkommt.

Der Mutter waere geholfen und er erspart sich einigen Stress und Papierkram mit der Firma.

Einziges Detail:
Er ist verheiratet - bekommt er auch die Aufenthaltsgenehmigung fuer seine Frau und sein bereits vorhandenes Kind ???

Muesste eigentlich moeglich sein, denn als Vater eines - wenn auch unehelichen - Brasilianers steht ihm die Permanente zu.

Zweiter Schritt: Familienzusammenfuehrung mit seiner Frau und seinem minderjaehrigem Sohn.

Was meint ihr dazu ???



meine mutter sagte immer: wenn du nix lernst kannst du hingehen, wo der pfeffer waechst
- da bin ich jetzt.........


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 Betreff des Beitrags: Ein sehr lustiger Fall
BeitragVerfasst: 27 Jun 2007 03:46 
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und das Ganze natürlich ohne dass seine Frau davon weiss?

Schon gut interessiert nicht

Antwort: "Possibile" solange Frau und legitimes Kind abhängig sind.

Bei Zweifel: Lesen der Einsachlägigen Gesetzestexte etc.

Voraussetzung zum durchlesen: Einschlägige Portugiesischkenntnisse

Web site:

[url]http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/legislação.htm[/url]

Frage: Gibt ins D. eigentlich noch solche Frauen?


Zuletzt geändert von bruzundanga am 28 Jun 2007 13:31, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 27 Jun 2007 13:31 
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Also prinzipiell JA zu allen Fragen. Aber wie bruzundanga schon schreibt: Eine sehr seltsame Variante.
Zu beachten gilt allerdings, dass er sich um das brasilianische Kind kümmern (nicht nur finanziell!) muss. Dies ist der Grund ihm eine permanencia zu geben. Trotzdem kann das brasilianische Kind natürlich bei der leiblichen Mutter wohnen....
Und genau da wird es wohl irgendwann zu Problemen kommen, denn weder die brasilinische Mutter, noch die dutsche Ehefrau werden über längere Zeit hocherfreut sein, dass er zu beiden regelmässig Kontakt hat, bzw. haben muss. Irgendwann könnte er bei dieser Sache dann nämlich auf der Strecke bleiben....
Ich an seiner Stelle würde da lieber auf das Investoren-Visum setzen...
Falls also diese Anfrage kein Fake ist, so würde mich schon interessieren, was denn seine Ehefrau bei der Offenbarung gesagt hat. Oder hat die etwa von Tuten und Blasen noch gar keine Ahnung? Obwohl "Blasen" wars ja wohl nicht..... Da wird ja niemand Schwanger....



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 27 Jun 2007 14:52 
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Würde auf keinen Fall das (bekannte) Kind in meinem Namen in Brasilien registrieren lassen - schon garnicht, um ein Visto zu bekommen - damit schaffst du nur die rechtliche Grundlage, international gegen dich vorzugehen (...damit könnte bspw. die Brasilianerin auch eine Unterhaltsklage in Deutschland einreichen bzw. bei Auswanderung dich die betreffende Person dann vor Ort richtig ausziehen - nach bras. Recht auch rückwirkend :wink: ) oder die Frau könnte sich mit deiner Registrierung in Brasilien an das internationale Jugendamt bspw. in Berlin wenden. - Im übrigen schaffst du damit auch die Grundlage für 3te, gegen dich vorzugehen, sowohl in Europa wie auch in BR (bspw. Anwälte, die auf Erfolgsbasis arbeiten und dann für die Dauer des Unterhalts ein monatliches "Taschengeld" erhalten.....).

Good luck 8)


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BeitragVerfasst: 27 Jun 2007 21:54 
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Theoretisch alles JA!

Allerdings wird sicherlich die Bediingung an die PERMNA geknüpft sein, das er sich auch um das Kind kümmert und nicht nur den Zahlemann spielt!

Also denke ich mir das es einige Erklärungen bedarf, warum er trotz Ehe mit einer anderen Frau, seine Permanência auf das bras. Kind beruft. Denn er wird ja wohl kaum mit der Mutter und dem Kind zusammenleben werden.

Also nicht ganz einfach, aber nichts was ein gewiefter Rechtsverdreher nicht hinbekommt! :lol:

Viel Spass!
:lol:

Die dusseligen Gesichter bei der PF (oder auf´m Konsulat) bei der Antragstellung möchte ich trotzdem sehen! :twisted:



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BeitragVerfasst: 28 Jun 2007 14:14 
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Aber eine erteilte Permanencia erlischt doch, wenn man länger wie zwei Jahre ausserhalb von Brasilien ist. Kann man zwar auch wieder erneuern, ist aber ein Papierkrieg.
Eine rein finanzielle Unterstützung ist nach meinem Verständnis des Gesetzestextes eben nicht ausreichend. Zudem macht die PF definitv einen Hausbesuch bei dem Kind und befragt dabei auch anwesende Personen und Nachbarn. Kenne einen solchen Fall aus meinem Bekanntenkreis. Der Antragsteller war beim Besuch der PF nicht anwesend, musste dann aber mit Mutter und Kind bei der PF antraben...
Es muss ja abgeklärt werden, ob sich ein Antragsteller nicht durch den Eintrag als Vater eine Permanencia "erschleichen" will...



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: Muss mich revidieren
BeitragVerfasst: 28 Jun 2007 16:04 
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Der Gesetzestext lautet:

I Possuir filho brasileiro que esteja sob sua guarda e dependência econômica.

Folgender Link ist ein Kommentar zum Gesetz:

http://www.diasmarques.adv.br/artigos/Novo_Estatuto_Estrangeiro_Comentarios.htm

und als solcher sehr Hilfreif.

Natürlich gilt: Não há nada que um bom advogado não resolve.

Trotz alledem ist die Diskussion etwas "hypothetisch". Tricksereien führen letztendlich zu nichts.

Der Kindsvater muss ja von irgendwas leben. Da frag ich mich von was wenn er nicht schon andere Punkte erfüllt, die die Permanencia ermöglichen.

Zu Gunnis Einwurf:

Glaube dasss auch die Anerkennung international erzwungen werden kann.


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BeitragVerfasst: 28 Jun 2007 21:04 
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Severino hat geschrieben:
Aber eine erteilte Permanencia erlischt doch, wenn man länger wie zwei Jahre ausserhalb von Brasilien ist. Kann man zwar auch wieder erneuern, ist aber ein Papierkrieg...


Richtig!

Von den Kosten und dem Aufwand, wie Dokumente die Vorzulegen sind, etc..., her das selbe wie neubeantragen, nur das das ganze "Erneuerung" oder "Reaktivierung" heisst. :lol:


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 Betreff des Beitrags: um pouquinho
BeitragVerfasst: 29 Jun 2007 03:16 
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mais do que nosso Pan20007 escreveu.


Lê as leis


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BeitragVerfasst: 29 Jun 2007 12:53 
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@bruzundanga

Zitat:
.....Anerkennung international erzwungen ....


Soviel mir bekannt, kann die Anererkennung in Europa nicht ohne das Einverständnis des Vaters gemacht werden - das Jugendamt muß bei "Anerkennung" den Vater auf die rechtlichen Folgen und Verpflichtungen der Anerkennung hinweisen und dieser muß durch seine Unterschrift damit einverstanden sein (oder sich weigern 8) ), erst danach ist die Anerkennung im internationalen Jugendamt legitim. - Was aber nicht heist, daß nicht doch Unterhaltsforderungen gestellt werden können, auch in Europa, aber dann mit brasilianischer Anerkennung (falls eine europäische verweigert wird), schließlich wurde diese ja Zwecks Permanencia gemacht.

Immerhin würde er aber dann europäischen Richtern, Fristen und Verjährungszeiten unterliegen, was zumindest einen Vorteil darstellt.

( im worst case können 100% des Unterhaltes für ein uneheliches Kind im entsprechenden Land von Europa NACH Brasilien fällig werden)

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren; übrigens.... der link von dir ist hochinteressant :wink:


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