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BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:09 
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Registriert: 29 Jun 2006 21:30
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Severino hat geschrieben:
Permanencia ist normalerweise schon für immer, also definitv. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es z.B. zu einer Scheidung, einem Todesfall oder eben einem langen Auslandaufenthalt kommt.....


Dass das Permanentvisum im Todesfall erlischt ist wohl klar, wenn man von einer permanenten Beerdigung in Brasilien absieht, das mit der Scheidung ist aber nach derzeitiger Rechtslage in Brasilien kein Grund das Visum zu annulieren. das gilt nur in Deutschland für Brasilianer(innen)



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BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:19 
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paulheinrich hat geschrieben:
Severino hat geschrieben:
Permanencia ist normalerweise schon für immer, also definitv. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es z.B. zu einer Scheidung, einem Todesfall oder eben einem langen Auslandaufenthalt kommt.....


Dass das Permanentvisum im Todesfall erlischt ist wohl klar, wenn man von einer permanenten Beerdigung in Brasilien absieht, das mit der Scheidung ist aber nach derzeitiger Rechtslage in Brasilien kein Grund das Visum zu annulieren. das gilt nur in Deutschland für Brasilianer(innen)


Ehrlich gesagt, sollte das Permanente in meinem Todesfall erlöschen, dann würde ich das nicht besonders tragisch nehmen! Ja, das ist richig, Scheidung ist kein Grund. Aber z.B. 2 Jahre außerhalb Brasiliens zu sein. Oder wenn die Gültigkeitsdauer überschritten wird (bei mir im Januar 2007). Ich weiß eben nur nicht, wie sich die japanisch-brasilianischen Büroktrat-Hengste in BH sich anstellen werden. Mit bestem Gruss Th.


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 Betreff des Beitrags: Im Prinzip wie Severino schrieb
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:20 
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Nur das neue Baby braucht ess nicht. Du hast einen Sohn und der genügt für die Perm., auch wenn er nicht mehr minderjährig ist. Sobald Du permanent nach Brasilien gehen willst, beantragst Du die Perm. neu. Ein Anwalt zur technischen Unterstütztung ist nicht notwendig aber unter Umständen ratsam.

So stehts im Site
Secretaria Nacional de Justiça
Departamento de Estrangeiros

CONCESSÃO DE PERMANÊNCIA AO ESTRANGEIRO QUE PERDEU A CONDIÇÃO DE PERMANENTE POR AUSÊNCIA ININTERRUPTA POR PERÍODO SUPERIOR A DOIS ANOS



Base legal: Resolução Normativa n. º 05/97 do Conselho Nacional de Imigração.



DOCUMENTOS NECESSÁRIOS:

1 – Prova através de documento hábil, legalizado e traduzido, das alegações apresentadas;

2 – Cópia autenticada de todas as folhas do passaporte (por pessoa);

3 – Requerimento por meio de formulário próprio a ser obtido junto ao Ministério da Justiça ou Polícia Federal (por pessoa);

4 – Comprovante de recolhimento da taxa estipulada, no original (por pessoa), a ser recolhida por meio da guia GRU/FUNAPOL. Valor da taxa vide tabela


P.S. Sepziell im Punkt 1 kann Dich ein Rechtsanwalt beraten bzw. Dir Helfen.



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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 Betreff des Beitrags: Besten Dank für die Information
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:33 
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Ihr sei echt Spitze in diesem Club hier! Ich habe diesen Abschnitt heute auch irgendwo gelesen, aber zu dem Punkt 1 wurden glaube ich besonders (ausschlieslich?) 3 Punkte genannt: 1. Berufliche Tätigkeit für ein bras. Unternehmen 2. Berufliche Ausbildung.. den 3. habe ich vergessen.

Besten Dank und mit bestem Gruss Th.


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 Betreff des Beitrags: Und wenn
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:34 
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mir jetzt einer kommt das der Sohn minderjährig oder zumindest abhängig sein muss dann eben auf der Basis der

Familienzusammenführung (reunião familiar):

CONCESSÃO DE PERMANÊNCIA DEFINITIVA, COM BASE EM REUNIÃO FAMILIAR.



Base legal: Resolução Normativa n .º 36/99 do Conselho Nacional de Imigração.



DOCUMENTOS NECESSÁRIOS:

1- Atestado de antecedentes criminais do país de origem, legalizado junto a Repartição Consular brasileira, traduzido por tradutor público juramentado ou declaração consular de que não foi processado nem condenado (DOCUMENTO ORIGINAL);

2- Prova do grau de parentesco entre o chamante e o chamado, através de cópia autenticada da certidão de nascimento ou casamento;

3- Justificativa do chamante para a formulação do pedido;

4- Declaração consular esclarecendo a correta grafia do nome, diante das divergências constantes nos documentos apresentados (quando for o caso);

5- Requerimento por meio de formulário próprio a ser obtido junto ao Ministério da Justiça ou Polícia Federal (por pessoa);

6- Parecer do órgão sindicante;

7- Cópia autenticada do documento de identidade do chamante (carteira de identidade brasileira ou cédula de identidade de estrangeiro permanente);

8- Comprovante de recolhimento da taxa estipulada, no original (por pessoa), a ser recolhida por meio da guia GRU/FUNAPOL;Valor da taxa, vide a tabela

9- Compromisso do chamante de que se responsabiliza pela estada, saída e subsistência do chamado, enquanto permanecer no Brasil;

10- Cópia autenticada de todas as folhas do Passaporte (por pessoa);

11- Prova de meio de vida e de capacidade financeira do chamante para sustentar o chamado.



Com as palavras todo cuidado é pouco, mudam de opinião como as pessoas. (J. Saramago)


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BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:34 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
Hi Thomas,

ich bin selber Besitzer eines Perma-Visums wegen brasilianischer Kinder. Da beide in MG geboren sind, habe ich natürlich meine Perma in BH beantragt ... und auch bekommen.

Alles war ganz einfach:

Du gehst zur PF (nähe Raja Gabaglia / Bairro Gutierrez) und lässt dir den Laufzettel mit den zu erbringenden Unterlagen aushändigen. Anschliessend arbeitest du ihn EXAKT ab. Wenn du alles zusammen hast, gehst du wieder zur PF - vergiss aber nicht die fällige Visumsgebühr vorher zu bezahlen und den Beleg mitzunehmen - und reichst alle Unterlagen ein. Sie werden auf Vollständigkeit geprüft und falls alles ok ist, bekommst du das PROTOCOLO. Dies ist dein vorläufiges Dauervisum, mit welchem du den gleichen Status wie Dauervisumsbesitzer hast!

Es kann dir also von da ab völlig egal sein, wie lange die ganze Prozedur dauert. Ich verstehe auch nicht, warum sich viele Leute darüber aufregen, dass alles so lange dauert. Ist doch völlig Schnuppe!

In meinem Fall bekam ich nach ca. 1 Jahr ein Schriebs von der PF, dass ich meine Carteira de Identidade abholen könnte. Damit war alles erledigt. Die CI ist jetzt 10 Jahre gültig. Das Visum ist für immer gültig.

An meinem Bericht erkennst du leicht, dass du natürlich in BR eine Zustelladresse benötigst, da du ja sonst den Bescheid für CI nicht bekommst. Ob du dich wirklich im Land aufhälst, ist deine Sache. Es kann aber vorkommen (in meinem Fall war es so), dass die PF die Familienzusammenführung vor Ort (also unter der von dir angegebenen Wohnanschrift) überprüft.



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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 Betreff des Beitrags: Hallo Lemi..
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:53 
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Registriert: 13 Dez 2006 08:34
Beiträge: 26
.. besten Dank.. solche Hinweise beruhigen mich schon! Nach der Nachricht von dem Konsulat hier bin ich schon zappeli gewesen heute Nacht.
Raja Cabalia.. kenn ich sehr gut.. ich war einige Zeit in der Gegen von BH.. Betim, Congonhas.. und natürlich bei der PF! Damals war die Prozedur erheblich gewesen, und ich saß nur auf einem Turist-Visum, dsa ich ständig verlängern musste. Mein Rechtsanwalt war damals der Chico Guimaraes gesesen, ein toller Kerl, inzwischen verstorben.

Ich weiß noch nicht wann und ob.. aber schon möglich, dass ich wieder in BH auftauche! Mit bestem Gruss Th


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BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 18:56 
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Lemi hat geschrieben:
Die CI ist jetzt 10 Jahre gültig. Das Visum ist für immer gültig.

Wenn man sich länger als 2 Jahre ausserhalb Brasiliens aufhält ist das Visum futsch, dagegen ist leider nach heutiger Rechtslage kein Kraut gewachsen.
Die CI Cedula de Identidade ist für immer gültig, allerdings nur für Brasilianer natus oder naturalizados.
Ausländer haben die RNE (Registro Nacional de Estrangeiros) die ist 10 Jahre gültig und hat so gesehen mit dem Permanentvisum überhaupt nichts zu tun.



Prost
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 Betreff des Beitrags: RNE - visto permanente?
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 19:08 
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Registriert: 13 Dez 2006 08:34
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paulheinrich hat geschrieben:
Lemi hat geschrieben:
Die CI ist jetzt 10 Jahre gültig. Das Visum ist für immer gültig.

Wenn man sich länger als 2 Jahre ausserhalb Brasiliens aufhält ist das Visum futsch, dagegen ist leider nach heutiger Rechtslage kein Kraut gewachsen.
Die CI Cedula de Identidade ist für immer gültig, allerdings nur für Brasilianer natus oder naturalizados.
Ausländer haben die RNE (Registro Nacional de Estrangeiros) die ist 10 Jahre gültig und hat so gesehen mit dem Permanentvisum überhaupt nichts zu tun.


Hallo Heinrich,

humm..ich dachte immer RNE und visto permanencia sind das selbe? Na gut RNE ist eine "Nummer".. und das visto permanente ist ein "Dokument" mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Oder? Th


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 Betreff des Beitrags: Re: RNE - visto permanente?
BeitragVerfasst: 13 Dez 2006 19:34 
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Registriert: 29 Jun 2006 21:30
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Wohnort: Goiânia, Goias
Thomas_K hat geschrieben:
humm..ich dachte immer RNE und visto permanencia sind das selbe? Na gut RNE ist eine "Nummer".. und das visto permanente ist ein "Dokument" mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Oder? Th

RNE (Registro Nacional de Estrangeiros) is der Personalausweis den man alle 10 Jahre erneuern muss
Das Visto permanente wird dir in den Pass eingestempelt, ist permanent und hat kein Ablaufdatum und du verlierst es nur wenn:
Länger als 2 Jahre ausserhalb Brasiliens lebst
vor der Erteilung des Visums ein Auslieferungsantrag vorlag
du dich schwerwiegender Verbrechen in Br schuldig machst
.
.
.
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.

Die CNT (Carteira Nacional de Trabalho) ist eine Arbeitskarte, die aber ebenfalls als personalausweis gilt und kein Ablaufdatum hat, ich hab 3 davon, das ist legal

Die CNH (Carteira Nacional de Habilitação) ist der Führerschein, der alle 5 (oder 6) Jahre erneuert werden muss

die CPF (Cadastro de Pessoa Fisica) ist die Steuernummer die ist ebenfalls unbegrenzt, ausser du machst länger als 2 Jahre keine Steuererklärung oder declaração de isento

der Titulo de Eleitor (Wahlberechtigung) ist futsch wenn du dreimal hintereinander nicht den Lula wählst

und last not least, das Certidão de Reservista (Abgeleisteter Wehrdienst) kriegst du wenn du Plattfüsse nachweisen kannst

PHHHHHHHHHHHHH



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