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Die Europäische Reiseversicherung




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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 07:25 
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Eigentlich gehört das Thema glaube ich nicht ganz hier rein, aber ich weiß nicht genau, wo ich das ansonsten posten soll...

Ich hab mal eine Frage. Meine Freundin (Brasilianerin, mit einem Brasilianer mit deutschem Pass verheiratet) möchte gerne, dass ihr Vater aus Rio sie besucht. Ich weiß, dass er normalerweise mit dem normalen Touristenvisum drei Monate hierbleiben kann.
Aber gibt es da nicht noch irgendwie sowas, wo man ein Dokument ausfüllen muss, dass man alle Kosten und alle Verantwortung für die Person übernimmt, und dann darf er länger hier bleiben? Wisst ihr, was ich meine?
Kennt sich jemand damit aus? Was genau man unterschreiben muss, was der Vater für Papiere braucht (er ist Rentner) und wie lange er dann hier bleiben darf?
Für brauchbare Informationen wäre ich echt sehr dankbar....

Gruß
Yvi



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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 08:06 
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Hallo,

das Dokument heisst Verpflichtungserklärung und kann beim Auslandsamt beantragt werden, hat früher (2001) mal 40 DM gekostet.
Wenn er als Tourist einreist, braucht er die Verpflichtungserklärung theoretisch nicht, allerdings muss er (theoretisch) bei der Einreise ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen.
Um dieses Dokument zu beantragen, mußt Du (oder wer es beantragt), ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Vaters nachweisen.

Sinnvoll ist es, für ihn eine Krankenversicherung abzuschließen, was aber aufgrund seines Alters schwierig sein dürfte.

Als Tourist darf er sich in einem Jahr zweimal für je 90 Tage mit 90 Tagen Unterbrechung im Schengener Raum aufhalten. Es gibt Ausnahmeregelungen, die kenne ich aber nicht.

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 08:20 
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Dankeschön.
Ich habe gerade mal beim Ausländeramt angerufen. Die Auskunft war unzufriedenstellend für mich.
Die Tante meinte, eine Verpflichtungserklärung sei für einen Brasilianer nicht notwendig. Mit Touristenvisum höchsten 90 Tage, und verlängern kann man nicht. Wenn er länger bleiben möchte, dann muss er bereits in Brasilien bei der Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, dann kann er erstmal ein Jahr bleiben.
Ich mein, eigentlich sollte die tante ja Ahnung haben, wenn sie da arbeitet, aber sie war sich auch schon total unsicher, was das Touristenvisum angeht. Habt ihr da schon Erfahrungen damit gemacht? Habt ihr schonmal einen Brasilianer hierher geholt für länger (ohne Heirat oder so?)



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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 08:36 
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Hallo,

von der Seite eines Anwalts:

"Touristenvisum

Schengen-Visum

Achtung: Neues Einwanderungsgesetz ab dem 01.Januar 2005

Maximal kann ein Besuchs- oder Touristenvisum für 90 Tage Aufenthalt pro Halbjahr ausgestellt werden. Grundsätzlich kann jedes Touristenvisum bis zu 3 Monaten ab dem ersten Gültigkeitstag an verlängert werden. Wenn man das Jahr mit der Gültigkeit des Visums beginnen lässt, könnte man folgende Berechnung wählen: Der Ausländer verbringt seinen ersten Aufenthalt so, dass mit Ende des ersten Halbjahrs die drei Monate des Visums verstrichen sind. Danach wäre er berechtigt, wieder drei Monate in Deutschland zu bleiben, wenn er einen Grund hat (dazu sogleich unten). Eine Pflicht zur vorherigen Ausreise ist nicht gesetzlich festgelegt.

Dafür ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Eine Verlängerung ist nur unter Darlegung eines besonderen Grundes möglich wie z. B. Reiseunfähigkeit, Flugverschiebung oder Eheschließung. Nach den Verwaltungsvorschriften kann dies zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten, familiären Hilfeleistungen (z.B. nach Geburten), Todesfall eines nahen Angehörigen, Termine bei Gerichten oder Behörden, aus humanitären Gründen oder in Fällen höherer Gewalt gegeben sein. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.

Das gilt gleichermaßen für ein Schengen-Visum wie für nationale Visa. Visa dagegen, die von einem anderen Staat ausgestellt worden sind, können nur bei Nachweis über einen dortigen Aufenthalt als solche verlängert werden.

Bei einer Verlängerung ist schließlich zu prüfen, ob der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz weiterhin gesichert ist.

Die Ausländerbehörde stellt im Übrigen darauf ab, ob diese Gründe nicht vorhersehbar waren beziehungsweise erst nach der Einreise aufgetreten sind. Alle anderen Belange sind vor der Einreise bei der Botschaft oder dem Konsulat anzugeben, denn es wird erwartet, dass jeder Visabewerber vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zum beabsichtigten Aufenthaltszweck und -dauer macht.

Schließlich zu beachten: Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist ausgeschlossen. Es wäre somit nicht zulässig, nach Einreise mittels Touristenvisum eine Verlängerung zum Familiennachzug oder Arbeitsaufnahme zu begehren. "

http://www.palm-bonn.de/touriste.htm

Viele Grüße

Moranguinho


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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 08:37 
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Beiträge: 1052
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Hallo,

von der Seite eines Anwalts:

"Touristenvisum

Schengen-Visum

Achtung: Neues Einwanderungsgesetz ab dem 01.Januar 2005

Maximal kann ein Besuchs- oder Touristenvisum für 90 Tage Aufenthalt pro Halbjahr ausgestellt werden. Grundsätzlich kann jedes Touristenvisum bis zu 3 Monaten ab dem ersten Gültigkeitstag an verlängert werden. Wenn man das Jahr mit der Gültigkeit des Visums beginnen lässt, könnte man folgende Berechnung wählen: Der Ausländer verbringt seinen ersten Aufenthalt so, dass mit Ende des ersten Halbjahrs die drei Monate des Visums verstrichen sind. Danach wäre er berechtigt, wieder drei Monate in Deutschland zu bleiben, wenn er einen Grund hat (dazu sogleich unten). Eine Pflicht zur vorherigen Ausreise ist nicht gesetzlich festgelegt.

Dafür ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Eine Verlängerung ist nur unter Darlegung eines besonderen Grundes möglich wie z. B. Reiseunfähigkeit, Flugverschiebung oder Eheschließung. Nach den Verwaltungsvorschriften kann dies zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten, familiären Hilfeleistungen (z.B. nach Geburten), Todesfall eines nahen Angehörigen, Termine bei Gerichten oder Behörden, aus humanitären Gründen oder in Fällen höherer Gewalt gegeben sein. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.

Das gilt gleichermaßen für ein Schengen-Visum wie für nationale Visa. Visa dagegen, die von einem anderen Staat ausgestellt worden sind, können nur bei Nachweis über einen dortigen Aufenthalt als solche verlängert werden.

Bei einer Verlängerung ist schließlich zu prüfen, ob der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz weiterhin gesichert ist.

Die Ausländerbehörde stellt im Übrigen darauf ab, ob diese Gründe nicht vorhersehbar waren beziehungsweise erst nach der Einreise aufgetreten sind. Alle anderen Belange sind vor der Einreise bei der Botschaft oder dem Konsulat anzugeben, denn es wird erwartet, dass jeder Visabewerber vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zum beabsichtigten Aufenthaltszweck und -dauer macht.

Schließlich zu beachten: Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist ausgeschlossen. Es wäre somit nicht zulässig, nach Einreise mittels Touristenvisum eine Verlängerung zum Familiennachzug oder Arbeitsaufnahme zu begehren. "

http://www.palm-bonn.de/touriste.htm

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Moranguinho


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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 08:58 
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Danke erstmal, hast mir schon sehr geholfen!!!



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BeitragVerfasst: 13 Sep 2005 09:32 
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Also zunächst hängt das von deiner zuständigen Ausländerbehörde ab.
Meine Schwiegermutter war schon einmal für knapp 6 Monate hier. Dies lief in Absprache mit der Ausländerbehörde ab wie folgt.
1.Verpflichtungserklärung
2.Krankenversicherungsnachweis
3.Wohnraumbescheinigung
4.Gehaltsbescheinigungen (die letzten 3)
dann gibt es das Visum auch nur für 3 Monate.
Wir haben aber mündlich geklärt, dass man kurz vor Ablauf der 3 Monate
eine Verlängerung bewilligt bekommt. Wir haben uns einfach mit der Sach-bearbeiterin unterhalten, und darum gebeten , meiner Schwiegermutter
die Geburt ihrer Enkelin und die ersten Lebensmonate erleben zu lassen,
und da die Frau schon 73 Jahre alt ist wollten wir ihr den langen Flug nicht zweimal zumuten. Dies stiess auf Verständniss und die Verlängerung
war dann kein Problem. Darauf hat man aber keinen Anspruch und
kommt im Einzelfall immer auf die jeweilige Person an.
Klar war dann aber auch , dass die Frist für die nächste Einreisen auch
wieder 6 Monate war.

Gruss G-Man


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