Hallo Cláudia,
leider bist Du und Dein Mann auf den guten Willen und die Kooperation der Ausländerbehörde in Köln (Dein Wohnsitz) angewiesen.
Eine Sache die nicht ganz klar wurde, bist Du denn Port. oder Deutsche Staatsangehörige? Du hattest nur erwähnt das Du in Port. geboren bist. Aber welche Staatsangehörigkeit hast Du denn. Das ist in Deinem Fall sehr wichtig. Denn lt. AlG kann die ABH von Dir, als nicht-deutsche Staatsangehörige, verlangen das zur Erteilung des Visums der Lebensunterhalt für Euch beide gesichert sein muss, bzw. das ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.
Wohingegen, diese Voraussetzung bei Familienzusammenführung zu einem dt. Staatsangehörigen entfällt. Auch wenn das nicht immer alle ABH wissen, steht aber so im Gesetz!
Wenn Du also nicht die dt. Staatsangehörigkeit hast und z.Z. Arbeitslos bist, wird die ABH sicherlich kein Visum erteilen.
Hinzukommt das in Köln, einer Grossstadt mit vielen Ausländern, die ABH sicher nicht sehr entgegenkommend ist!?
Informier Dich mal genau bei der ABH bzw. auf dieser Seite:
http://www.info4alien.de dort und im angeschlossenen Forum (Forum für Alle) kann Dir sicher weitergeholfen werden zu alles Fragen des dt. Ausländer- und Aufenthaltsrechtes.
BOA SORTE!