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Condor




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 Betreff des Beitrags: Vollmacht für alleinreisende Mutter
BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 18:28 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
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Oi pessoal,

sagt mir mal bitte jemand, ob meine Frau eine Vollmacht von mir braucht, um alleine mit den Kindern von Deutschland nach Brasilien zu reisen !

Falls ja, wo müsste sie die dann vorzeigen ?



Man sieht sich,
Lemi

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BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 19:05 
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Hallo Lemi,
auf den ersten Blick schein deine Frage einfach, denn normalerweise würde man die mit "ja" beantworten, aber da du ja kein Brasilianer bist, ist es der brasil. Gesetzgebung möglicherweise egal, was deine brasil. Frau mit ihren brasil. Kindern im Ausland macht.
Ein deutscher Freund von mir ist vor 2 Tagen mit seiner Tochter alleine nach Deutschland gereist und der benötigte die Einverständniserklärung seiner brasil. Frau, da seine Tochter mit brasil. Dokumenten gereist ist.
Versuch's doch mal beim "Juizado de Menores", da müßte man bei der Rodoviária oder in Confins weiterkommen. Andere Möglichkeit wäre ein Anruf bei der PF. Da ich (noch) keine brasil. Kinder habe, kann ich aus eigener Erfahrung nichts zu dem Thema sagen.

Gruß

H-J


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BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 19:18 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
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Hi Hajo,

bei der Ausreise aus Brasilien würde sie ein solches Dokument brauchen. Das haben wir voriges Jahr schon durchexerziert. Dieses Jahr brauchen wir das aber nicht, da wir alle zusammen fliegen :D

Nur den Rückflug machen wir getrennt und da war eben die Frage, ob es z.B. beim Check in Deutschland zu der Frage nach der Allein-Reise-Vollmacht kommen kann !

Innerhalb Brasiliens darf sie meines Wissens alleine mit den Kindern reisen, zumindest macht sie das ständig (mit dem Bus). Da braucht sie nur die Kopien der Geburtsurkunden der Kinder.



Man sieht sich,
Lemi

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BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 19:36 
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Registriert: 30 Nov 2004 19:24
Beiträge: 186
Wohnort: Belo Horizonte
Hi,

sicher bin ich mir natürlich nicht, aber wenn eine brasil. Mutter mit ihren brasil. Kindern aus dem Ausland nach Brasilien zurückkehren will, was sollte der brasil. Gesetzgeber dagegen einwenden wollen? Welches Argument sollte diese Einreise verhindern? Mir fällt dazu kein logisches Argument ein, aber mit Logik kommt man bei Gesetzen und Bestimmungen eh nicht weiter.

Gruß

H-J


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BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 19:56 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
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Oh Hajo - ich sehe gerade, dass wir uns missverstehen. Natürlich werden die Brassis nach Brasilien reingelassen. Die Frage ist, ob die deutschen Behörden / Fluggesellschaften auch so einen Schriebs sehen wollen, wenn meine Familie dort ohne mich auftaucht.

Ich erinnere mich an die Ausreise von Brasilien nach Deutschland im Vorjahr. Die Varig-Dame wollte schon am Check in die Vollmacht sehen.

Ich weiss nicht, ob es überhaupt so eine Regelung in Deutschland gibt !?Meine Vermutung ist eher NEIN.



Man sieht sich,
Lemi

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BeitragVerfasst: 22 Dez 2004 22:12 
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Registriert: 30 Nov 2004 20:29
Beiträge: 200
Wohnort: Alemanha - Brasil
Oi Lemi, in D gibt es solch eine regelung nicht. Es reicht ein elternteil als begleitung aus. Also wird deine frau keine vollmacht benoetigen.

Frohes fest! :o



abraços


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BeitragVerfasst: 25 Dez 2004 16:12 
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Registriert: 30 Nov 2004 16:40
Beiträge: 426
Wohnort: Sergipe / z.Z. Afrika
@Lemi

bei der Ausreise aus D braucht man den Wisch nicht. Meine 2 Damen sind letztesmal (2003) alleine von D ueber Paris nach SP ohne irgendeine Vollmacht von mir gereist. Bei der Ausreise (2004, wieder allein) musste sie dann aber diesen Wisch in FOR vorlegen. Das dumme ist nur die Gueltigkeit , 3 Mo in BR ausgestellt. Wielange die in D ausgestellte Vollmacht gilt, weiss ich nicht, da noch nie dort beantragt. Auf dem Vordruck des BR Konsulats sieht man allerdings keine Gueltigkeit.


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BeitragVerfasst: 25 Dez 2004 18:35 
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Registriert: 01 Dez 2004 00:49
Beiträge: 17
Wohnort: Köln / Fortaleza
Meine Lebensgefährtin trägt noch den Namen aus erster Ehe. Als Sie mit Ihrer Tochter nach Brasilien geflogen ist, benötigte Sie (laut Auskunf des Konsulates in Frankfurt) eine Bescheinigung Ihrers Ex-ehemanns, dass die Tochter mit Ihr Reisen durfte ("Declarcion de Viagem").

Wollte ich anfangs nicht wahrhaben, da er nicht der Vater ist, und die Kleine lange genug nach der Scheidung geboren wurde. :banging: Aber war schon wichtig, denn scheinbar zählt der Name..., wir wurden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise in Brasilien (Fortaleza) nach diesem Dokument gefragt.

Ich würde diese Bescheinigung immer ausstellen und mitnehmen. Man weiss ja nie, was die Beamten alles so anstellen.


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 Betreff des Beitrags: Kindesentzug
BeitragVerfasst: 09 Jan 2005 08:23 
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Registriert: 09 Jan 2005 08:12
Beiträge: 6
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Hans-Joachim Menzel hat geschrieben:
Hi,

... Kindern aus dem Ausland nach Brasilien zurückkehren will, was sollte der brasil. Gesetzgeber dagegen einwenden wollen? Welches Argument sollte diese Einreise verhindern? Mir fällt dazu kein logisches Argument ein, aber mit Logik kommt man bei Gesetzen und Bestimmungen eh nicht weiter.

Gruß

H-J



Tja, HaJo,

ganz einfach!
Das Thema heißt "Internationale Kindesentführung" !

So isses.

Campinas


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 Betreff des Beitrags: Kindesentzug
BeitragVerfasst: 09 Jan 2005 08:26 
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Registriert: 09 Jan 2005 08:12
Beiträge: 6
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W124 hat geschrieben:
Oi Lemi, in D gibt es solch eine regelung nicht. Es reicht ein elternteil als begleitung aus. Also wird deine frau keine vollmacht benoetigen.

Frohes fest! :o



Richtig!

In Deutschland nicht.
Aber bei der Ein- u. Ausreise in Brasilien!



Campinas


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