amarelina hat geschrieben:
.und wie bitte? rechtssystem das auf christlichem glauben und christlicher lehre basiert... ist nicht dein ernst oder?
amarelina
Ja, aber natürlich. Das Grundgesetz, also unsere Verfassung, nach der sich alle Gesetze zurichten haben, beginnt genau so:
Zitat:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...
Die Existenz Gottes setzt Religion voraus. Dass die christliche gemeint ist, ergibt sich aus allen historischen Begleitdokumenten und dem Art.140 GG, wonach u.a. auch der
Sonntag als christlicher Feiertag und die übrigen christlichen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten usw.) geschützt sind.
Wenn es auch keine Staatskirche und Religionsfreiheit gibt, ist das gesamte Grundgestz geprägt von christlichen Werten, insbes. Ehe und Familie, Art. 6 GG. Es gibt das Kirchensteuerrecht und das Staatskirchenrecht. Die Kirchen haben Ihre Rechte bei dem Medienstaatsvertrag usw. Schau Dir doch nur die Verfassungen der Länder an, z.B. in bezug auf Religionsunterricht usw. an
So die Verfassung von NRW:
Zitat:
Der Sonntag und die Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung...anerkannt und gesetzlich geschützt.
Da frag ich mich nun welche Religion nocht Ostern oder Weihnachten kennt ausser eine christliche.
Aber wieso fragst Du? Das ist doh nichts neues.