Achtung:
Unbedingt darauf achten, dass die 180 Tage Frist für die Gültigkeit der Urkunden und Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsbescheinigung, deutscher Sprachtest A1 etc.) eingehalten wird.
So wie es aussieht beginnt diese Frist ab dem Tag der Ausstellung der Urkunde...
Die Papiere müssen danach noch legalisiert, übersetzt und versendet werden. dazu noch die Bearbeitungszeiten bei den Konsulaten, Standesämtern, Oberlandesgerichten etc...
..und schwupps sind die 180 Tage um.
Ich bin momentan selbst dabei alle Hürden und Fallstricke zu eruieren. Irgendwie scheint aber niemand (deutsches Konsulat in SP, Oberlandesgericht, Standesamt, Übersetzer) den absoluten Durchblick zu haben.
Mein Eindruck ist der, dass ein gewisser Diletantissmus herrscht z.B. auch die Umsetzung beim Gesetz zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Justiz - Ausländerbehörden -Goethe Institut)
Irgendwie weiss "die Linke nicht, was die Rechte tut" und arrogant sind sie teilweise auch noch (Konsulat).
Verfluchte Scheiss Bürokratie
