Folgaçinho hat geschrieben:
Mal angenommen man würde die Vaterschaft des Kindes der Namorada anerkennen, welche rechtlichen / finanziellen Konsequenzen brächte das mit sich (in BR) ?
Wenn es dein Kind ist, solltest du es sofort anerkennen und wenn du damit "nur" erreichen möchtest, damit du in Brasilien bleiben kannst, dann solltest du es lassen, ABER wenn du das Kind anerkennen willst, weil du es liebst, ist es natürlich auch etwas anderes. Die Folge einer Anerkennung ist eine lebenslange Verantwortung und es gibt da auch keine Gründe, DANN sich vor finanziellen Konsequenzen zu fürchten, DENN nach der ANERKENNUNG ist es dein Kind, moralisch und finanziell, ALSO warum deine Frage??
Nebenbei: Das GESETZ ist da nicht viel anders, als in Deutschand (soweit ich weiß), nur wird oft dieses von den armen Frauen nicht durchgesetzt, weil sie kein Geld haben und/oder dumm sind oder der brasilianische Erzeuger sich einfach über alle Berge verabschiedet hat. ABER einen Deutschen findet man immer schnell, da sie entweder in Deutschland registriert sind oder einfach da bekannt sind, wo eben das Haus gebaut ist!!
Ich kenne ein paar Fälle, da haben die ehemaligen brasilianischen Freundinnen von Deutschen über den brasilianischen Anwalt und den örtlichen Verbindungsanwalt den Unterhalt für den Nachwuchs eingeklagt, alles kein Problem, wenn später auch der gegnerische Anwalt vom Deutschen bezahlt werden muß, da haben die Anwälte kein Problem dies durch zu setzen. UND Brasilien hat wie gesagt auch Gesetze und ist kein Freiraum für Aussteiger.
ALSO: ein Kind nur anerkennen, wenn es das Eigene ist (meine Meinung nach ein PFLICHT) oder wenn man das Kind als seines für den Rest des Lebens als eigenes annehmen möchte.
Auf keinen Fall für eine Aufenthaltsgenehmigung
Hans