O_Periquito hat geschrieben:
hallo ihr lieben
habe mal wieder eine frage und ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
wieviel jahre rückwirkend kann man denn mietzahlung verlangen? ein schriftlicher mietvertrag ist nicht vorhanden, nur eine mündliche absprache. das nachzahlen der miete ist nicht das problem, aber wie lange kann man laut gesetz rückwirkend miete verlangen?
auf dem cartório wurde mir heute gesagt das sie schon bis zu 4jahren schuldverschreibenungen wegen rückwirkender mietzahlung gemacht haben.
wir haben vor 6 jahren ein grosses lager vermietet, nur mit handschlag, und uns nicht um die mietzahlung gekümmert. die vereinbarung erfolgte nur per handschlag, und die nachzahlung ist auch nicht das problem. mich interessiert nur was der gesetzgeber dazu sagt wie lange unser mieter rückwirkend miete zahlen muss.
im voraus vielen dank für eure antworten.
gruss aus blumenau O_Periquito
Das ist eine gute Frage. Befuerchte nur, dass es wieder Laendersache ist und die Verjaehrungsfristen sich unterscheiden. Werde aber mal meine Tante fragen, die ist Anwaeltin. Sobald ich mehr weiss gebe ich Bescheid. Dauert was.
Ansonsten frag doch mal einen Corretor.