Soviel mir bekannt, sind bis zu 40% deines BRUTTO-Einkommens möglich (und werden normalerweise für einen Nicht-Brasilianer auch angesetzt) - wie das ganze dann aufgeteilt wird (mit/ohne Kind) bleibt der Frau überlassen (bin mir aber nicht sicher, wie es mit der Zeitdauer ist bei einer kinderlosen Brasilianerin - könnten so ca. 3 Jahre sein)
Solltest du nicht offenlegen, wie hoch dein Einkommen ist bzw. das Gericht anderer Ansicht sein (...bspw. auf Grund der Aussage deiner Ex), dann kann auch ein (großzügiger) Schätzbetrag angenommen werden.
(...und weigerst du dich dann zu zahlen, kann man sicherheitshalber auch mal ein "bischen" von deinem Eigentum in Brasilien einziehen oder, falls du dich noch im Land aufhältst oder wieder einreist, mal ein bischen "in Verwahrsam" nehmen

)
...Ihre Forderung aus Brasilien kann auch international gestellt werden, selbst dann, wenn Sie nur in ungefähr den Aufenthaltsort kennt....sowas dauert aber in der Regel eine Ewigkeit, bis ein Urteil gefällt wird, sofern du die bras. "Notstandsgesetze" erfüllst, sprich, beweisen kannst, daß du zumindest bis zur Klärung der Ansprüche "freiwillig" einen Obulus leistest, damit sie nicht verhungert.
Wichtig ist eigentlich nur, daß es nicht zu einem Urteil kommt und der Status Quo aufrechterhalten wird - so kannst du einen Prozeß in Brasilien eine Ewigkeit dehnen, mußt aber immer auf die Gegenseite aufpassen
Hilft das ein bischen ?