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 Betreff des Beitrags: Wieviel Unterhalt bei Scheidung / Kind in Brasilien ?
BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 11:50 
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Registriert: 19 Mär 2005 11:31
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Hallo,

mal angenommen, um im gelobten Land mehr Rechte und Möglicheiten zu haben, will man sich eine offizielle Aufenthaltgenehmigung besorgen.

Dazu zieht man folgende Möglichkeiten in Betracht:

1. Heirat mit einer Brasilianerin ohne Kind.
2. Heirat mit einer Brasilianerin, die schon ein Kind von einem anderen mitbringt.
3. Heirat und eigenes Kind machen.

Klammern wir 3. erstmal aus, bleiben 1. und 2. .

Nun nimmt alles seinen Lauf, nach gewisser Zeit hat man keinen Bock mehr aufeinander, und die Trennung steht an.

Wie hoch mag der Unterhalt sein, den man nun zu zahlen (oder zu erhalten) hat, sein ?

Gesetzt den Fall: Man hat ein Einkommen von 1000 R$ pro Monat, das bekommt man von einem anderen in Deutschland lebenden dafür, dass man dessen Grundbesitz verwaltet.

Fall a : Man hat keinen eigenen Grundbesitz.

Fall b : Man hat vor der Eheschließung Grundbesitz im Werte von ca. 150.000 R$ erworben.

Fall c: Man hat vor der Eheschließung ein Grundstück erworben, und während der Ehe dann ein Haus drauf gebaut.

Konzentrien wir uns mal schwerpunktmäßig auf Fall a.

Demnach hat man ein Einkommen von 1000 R$.
Die Brasilianerin ohne Kind bekommt xxx, wie lange ? Wenn sie eigenes Einkommen hat, wird das gegengerechnet ?

Die Brasilianerin mit Kind bekommt yyy, wiel lange ? Das Kind wurde natürlich nicht adoptiert !

Kann die Ex-Frau nach der Scheidung nach Deutschland und dort noch was fordern ? Die Ehe wurde nur in Brasilien geschlossen.

Bin mal gespannt, ob jemand was dazu weiß !

Tchau Timm


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 12:20 
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Registriert: 07 Aug 2006 16:07
Beiträge: 441
Soviel mir bekannt, sind bis zu 40% deines BRUTTO-Einkommens möglich (und werden normalerweise für einen Nicht-Brasilianer auch angesetzt) - wie das ganze dann aufgeteilt wird (mit/ohne Kind) bleibt der Frau überlassen (bin mir aber nicht sicher, wie es mit der Zeitdauer ist bei einer kinderlosen Brasilianerin - könnten so ca. 3 Jahre sein)

Solltest du nicht offenlegen, wie hoch dein Einkommen ist bzw. das Gericht anderer Ansicht sein (...bspw. auf Grund der Aussage deiner Ex), dann kann auch ein (großzügiger) Schätzbetrag angenommen werden.

(...und weigerst du dich dann zu zahlen, kann man sicherheitshalber auch mal ein "bischen" von deinem Eigentum in Brasilien einziehen oder, falls du dich noch im Land aufhältst oder wieder einreist, mal ein bischen "in Verwahrsam" nehmen 8) )

...Ihre Forderung aus Brasilien kann auch international gestellt werden, selbst dann, wenn Sie nur in ungefähr den Aufenthaltsort kennt....sowas dauert aber in der Regel eine Ewigkeit, bis ein Urteil gefällt wird, sofern du die bras. "Notstandsgesetze" erfüllst, sprich, beweisen kannst, daß du zumindest bis zur Klärung der Ansprüche "freiwillig" einen Obulus leistest, damit sie nicht verhungert.

Wichtig ist eigentlich nur, daß es nicht zu einem Urteil kommt und der Status Quo aufrechterhalten wird - so kannst du einen Prozeß in Brasilien eine Ewigkeit dehnen, mußt aber immer auf die Gegenseite aufpassen 8)

Hilft das ein bischen ?


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 12:28 
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Beiträge: 3135
Wohnort: Anapolis GO
Brasilien hat ähnliche Gesetze zum Thema Scheidung wie viele andere Länder auch.
Zunächst gibt es die gemeinsame Scheidung. Das bedeutet beide wollen und einigen sich vor Gericht über die Folgen, wie Haus, Vermögen, Unterhalt. Bei einr Scheidung besteht aber auch die Gefahr, dass Du Dein Aufenthaltsrecht verlierst.
Bei der "Kampfscheidung" werden die Haushaltseinkommen und auch die notwendigen Aufwendungen gegengerechnet. Frau mit Kind verursacht natürlich höhere Kosten für sie. Du musst dann zwar nicht für ihr Kind zahlen, aber ihre Chancen auf einen grösseren Batzen von Dir sind höher.
Vermögen:
Vor der Ehe ist vor der Ehe.
Zugewinn:
Der wird geteilt. Immobilien werden aber häufig besonders betrachtet, da sie eine "Sicherheit" darstellen und so meist dem schwächeren Partner zugesprochen werden.
Zeitdauer:
3 Monate bis 3 Jahre (Trennungsfrist ist offiziell 1 Jahr, aber die brasilianischen Mühlen mahlen langsam)
Prinzipiell wirst Du aber nicht viel zahlen müssen. Die Grenze für das was Du für Dich haben darfst ohne etwas abgeben zu müssen/können liegt glaube ich bei drei salario minimo (3x380 R$)...

P.S.: Timm, ich bin schon erstaunt, wie berechnend Du an eine Ehe und eine mögliche Scheidung herangehst...



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 12:48 
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Registriert: 12 Nov 2006 17:08
Beiträge: 763
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
Und vergiss eins nicht. In Brasilien haben die Brasianer immer ein Heimspiel
und das hat schon machem fast das finazielle Genick gebrochen.

Zudem gibt es wenig einheitliche Gerichtsurteile (auf allen Gebieten). Was der eine Richter befindet, muss gar nicht bindend für andere.


abraço


007



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !

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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 14:22 
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CEO BrasilOnline NetSolutions
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2781
@timm

Du hast eine Sache in deiner Liste vergessen:

4. Kind machen (nicht heiraten)

Ist eigentlich besser, da du nach einer Scheidung auch wieder das Aufenthaltsrecht verlieren kannst. Kann dir mit Kind nicht passieren.



Kontakt/Support ausschliesslich via >> SupportTicketSystem (STS) <<


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 14:24 
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Registriert: 08 Jul 2006 10:05
Beiträge: 1224
an die kinder denkt wieder niemand oder soll das am ende hier alles ein witz sein? wahrscheinlich geht es dem herrn timm nur darum möglichst billig und einfach in Brasilien zu einer niederlassung zu kommen. schade, dass er soviele "gute" tipps bekommt.

amarelina



não há diferença entre um sábio e um tolo quando ambos estão apaixonados.


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 14:34 
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Registriert: 10 Feb 2006 15:17
Beiträge: 264
Timm,
was Du da so schreibst, klingt für mich nach einer eiskalt berechneten miesen Nummer zuungunsten der Frau.
Ich hoffe, ich täusche mich da, aber wenn Du keinen Bock auf Deine Frau mehr hast, dann steh auch dazu wie ein vernünftiger Mann.
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass Du die Heirat nur genutzt hast, um deinen Aufenthaltstitel für Brasil zu erhalten; hätte Dir wirklich was an Deiner Frau gelegen, dann hättest Du dafür gesorgt, dass Eure Ehe auch in DE legalisiert wird.

So, und nun hoffe ich inständig, dass ich mit meinem Gefühl völlig schief liege!!!



Mit der Gesundheit verhält es sich wie mit dem Salz in der Suppe: erst wenn's fehlt, weiß man, wie wertvoll es ist.

Gruß
Dimaxx


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BeitragVerfasst: 22 Aug 2007 15:49 
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Registriert: 07 Mär 2007 22:46
Beiträge: 573
Wohnort: Rio/Berlin
Severino hat geschrieben:
Timm, ich bin schon erstaunt, wie berechnend Du an eine Ehe und eine mögliche Scheidung herangehst...


bekanntlich war ich ja mal scheidungsanwalt in meinem frueheren leben.

und deshalb kann ICH nur sagen: ich bin schon erstaunt, wie WENIG berechnend die meisten maenner an eine ehe und eine moegliche scheidung herangehen.

dabei muessten doch alle maenner wissen, dass mindestens ein drittel aller ehen wieder geschieden wird

also timm, lass dich hier nicht irre machen, bleib so klug, wie du mir zu sein scheinst!

und noch was, fuer die frauen hier im forum:

es soll ja auch FRAUEN geben, die berechnend an eine ehe rangehen (und mit einem schoenen dekollete dann millionen machen - wollen-), oder taeusche ich mich da?



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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BeitragVerfasst: 23 Aug 2007 11:32 
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Registriert: 19 Mär 2005 11:31
Beiträge: 98
Hey, Danke für die vielen Infos !

Dann will ich mal mehr Licht in das Ganze zu bringen:

@ brasilblog: Nicht vergessen, aber abgehakt. Eigenes Kind bedeutet mir zu viel Verantwortung und Verpflichtung, das geht finanziell nicht und ich bin auch schon zu alt dafür. Mache ich nicht, fertig aus.

Da ich aber Kinder sehr mag, und es in Brasilien sehr viele alleinerziehende Mütter gibt, kann es schon sein, dass ich mit einer solchen (inkl. Anhang) zusammenkomme. Falls ich dann währenddessen neben Unterkunft auch noch zu deren Lebensunterhalt beisteuere, wäre das doch schon ein netter Zug. Überhaupt, wenn es gut läuft, könnte es für alle eine gute Sache sein. Könnte !

Das will ich dann aber nicht auch noch nach der - möglichen - Trennung fortsetzen.
Schließlich bin ich nicht für die Alimentation von Teilen der brasilianischen Bevölkerung zuständig.

Die Situation wird nun aber noch etwas komlizierter:

Ich hatte mal ein Grundstück in Brasilien gekauft. Darauf beginne ich demnächst mit dem Bau eines Hauses mit mehrere kleinen Apartements. Von den Mieteinnahmen will ich dann den Lebensunterhalt bestreiten. Geld aus Deutschland kommt nicht nach, auch keine Rente. Daher achte ich genau darauf, nicht von Brasilianern ausgenommen zu werden.

Das geht auf Touristen-Visum nicht wirklich. Da man über kurz oder lang schon jemanden kennenlernen wird wo es dann auch funkt, wäre mit einer Heirat ein gute Lösung gefunden. Da ich aber bereits geschieden bin, und als Mittvierziger auch schon etwas Erfahrung habe (auch mit Brasilianerinnen), gehe ich davon aus, dass diese Ehe auch irgendwann nicht mehr funktionieren wird. Dann ist für alle eine Trennung das Beste. Daran muß man schon vorher denken.

Da aber hier - im weiteren Sinne - ein Immobilie im Spiel ist, bin ich sehr vorsichtig. Zumal die eigentliche Bautätigkeit voraussichtlich während der Ehezeit liegt, da könnte die brasilianische Ehefrau dann ihre Chance auf Zugewinn wittern. Obwohl es de facto so oder so kein Zugewinn ist, denn die Mittel dafür wurden schon vorher verdient und werden jetzt nur investiert. Aber es wäre schon so, wenn man viel in Eigenleistung macht und gut wirtschaftet, kostet das meinetwegen fiktiv 50.000 Euro. Der clevere Scheidungsanwalt läßt das ganze dann schätzen, und kommt auf einen Wert von 300.000 R$. Und Peng, alles im A... Das will ich dadurch verhindern, dass alles der Schwester gehört. Den Fall, dass ich während der Ehe von ihr erbe, will ich hier mal ausschließen !

Wie sieht es denn aus, hier wurde mehrmals erwähnt, die Aufenthaltserlaubnis könnte nach der Scheidung entzogen werden ? Gibt es wie in Deutschland - ich glaube hier sind es drei Jahre ? - eine Mindestlaufzeit für die Ehe ?

Das wäre aber auch noch keine Beinbruch, man kann ja als Tourist einreisen, oder neu heiraten.

Bin schon gespannt auf die Diskussion !

Und Danke DiterRio für die moralische Unterstützung !

Tschau, Timm


Zuletzt geändert von Timm am 24 Aug 2007 11:02, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 23 Aug 2007 11:49 
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Registriert: 03 Aug 2007 07:28
Beiträge: 282
mit 1000reais würde ich bei meinem bierkonsum nur schwehrlich über die runden kommen. eine dame dazu noch auszuhalten mit den paar kröten halte ich für unmöglich.
"fritten auser mülltonne?"
gruß
nico


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