The Boondock hat geschrieben:
007 hat geschrieben:
.... und bezahle immer noch in die freiwillige Rentenkasse (AHV/IV) ein, so dass ich mir im Rentenalter keine Abstriche machen muss).
Das mit der freiwilligen Rentenkasse kann ich nur allen Schweizern im Ausland empfehlen, ....
Wie sieht denn da das Kosten/Nutzen Verhältnis aus?
Sprich wie hoch sind Deine freiw. Rentenzahlunge und mit welcher Rente kansst Du dan mit ... Jahren rechen?
Denn freiw. Zahlungen in die dt. Rentenversicherungen lohnen sich ganz und gar nicht. Ganz davon abgesehen, das sich das ohnehin nur die wenigsten BRA-Auswanderer leisten könnten.

Der Minimalbeitrag ist sfr. 850.00 pro Jahr.
Alle 2 Jahre hat man eine Deklaration zu machen, wobei Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Da komme auch noch Kindergutschriften dazu für Kinder unter 18 Jahren.Zudem ist man Invalidenversichert (bezahlung von Hilfsgeräten wie Rollstuhl, Höhregeräte usw. Allfällige Kinder sind ebenfalls gegen Invalidität versichert.
Bei Schweizerische AHV/IV beträgt die Mindestrente sfr.1.100,00, die maximal Rente
sfr. 2.250,00 zum heutigen Zeitpunkt, vorausgesetzt es sind keine Beitragslücken bei erreichen des Rentenalters vorhanden.
Das Rentenalter in der Schweiz ist bei 65 Jahren festgesetzt, man kann sich aber auch (max. 2 Jahre) vorher zur Ruhe setzten. Dann beträgt der lebenslängliche Abzug 13,6% der Rente.
Bei einem Jahr , also mit 64 Jahren sind es 6,8% Abzug.
Bei einer Verwittwung kommt eine Wittwen- oder Wittwerrente sowie für minderjährige Kinder eine Halb- oder Vollwaisenrente zur Auszahlung. Das bis zum 18. Alterjahr der Kinder, wenn sie in Ausbildung sind, bis maximal 25 Jahre.
abraço
James