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Zuhälter wegen Menschenhandel mit 75 Brasilianerinnen vor Gericht
Einem Zürcher Zuhälter droht eine mehrjährige Zuchthausstrafe wegen Menschenhandels. Er soll 75 brasilianische Frauen zur Prostitution gezwungen und systematisch erniedrigt haben.
Am Mittwoch hat vor Bezirksgericht Zürich der zweitägige Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von fünfeinhalb Jahren Zuchthaus. Angeklagt sind auch drei weitere Personen, für die die Anklage Strafen von 14 Monaten bis dreieinhalb Jahre vorsieht.
Die Verteidiger wollen Freisprüche vom Vorwurf des Menschenhandels erreichen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Mit dem Urteil ist später zu rechnen.
«Grösster Zürcher Menschenhändler»
Der 43-jährige Bordellbetreiber befindet sich seit Februar 2005 in Haft. Die Anklage bezeichnet ihn als grössten Zürcher Menschenhändler der letzten Jahre. Zwischen Februar 2003 und Anfang 2005 soll er gemäss der Staatsanwältin rund 75 junge Frauen aus Brasilien in die Schweiz geholt und in einer berüchtigten Bar im Zürcher Rotlichtmilieu zur Prostitution gezwungen haben.
Die Anklageschrift schildert, wie der Bordellbetreiber die jeweils vom Flughafen abgeholten Brasilianerinnen einem strengen Regime unterwarf. Sie seien von Angestellten der Bar nicht nur systematisch gedemütigt, sondern auch an den Haaren gezerrt oder geschlagen worden.
In einem Fall habe der Boss in den von den jungen Frauen zu Wucherpreisen gemieteten Wohnungen den Strom abdrehen lassen. Dies sei mit dem Ziel erfolgt, die Frauen zu erniedrigen, heisst es in der Anklageschrift.
Menschenhandel-Vorwurf zurückgewiesen
Vor Gericht gab der Hauptbeschuldigte zwar den Sacherverhalt weitgehend zu, wies aber den Vorwurf des Menschenhandels weit von sich. Er habe in Brasilien niemals Frauen überredet, in die Schweiz zu kommen. Die Südamerikanerinnen seien vielmehr freiwillig in die Schweiz gekommen, um gutes Geld zu verdienen, sagte er.
Vor Gericht verantworten muss sich neben dem 43-jährigen Hauptangeklagten ein 41-jähriger Angestellter der Bar, der gemäss Staatsanwältin der «Mann fürs Grobe» war und dreieinhalb Jahre ins Zuchthaus soll.
Eine 18-monatige Gefängnisstrafe wird für eine 41-jährige Frau gefordert, die die Flugtickets für die Prostituierten organisiert hatte. 14 Monate Gefängnis wegen Gehilfenschaft drohen einem 43- jährigen Mann, der Taxidienste geleistet haben soll.
Quelle: SDA/ATS
Gruss brasilmen Thomas
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